Rechtsprechung
LG Chemnitz, 07.07.2008 - 3 T 133/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,30471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung des Treuhänders bei vier Gläubigern und kurzer Verfahrensdauer sowie überproportionaler Erhöhung der Insolvenzmasse infolge einer Erbschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Chemnitz, 10.12.2007 - 1415 IK 3035/06
- LG Chemnitz, 07.07.2008 - 3 T 133/08
- BGH, 11.02.2010 - IX ZB 183/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.2006 - IX ZB 191/05
Voraussetzungen der Herabsetzung de Vergütung des Treuhänders wegen vorzeitiger …
Auszug aus LG Chemnitz, 07.07.2008 - 3 T 133/08
Der Regelsatz für die Vergütung des Treuhänders kann gleichwohl herabgesetzt oder erhöht werden, wenn erhebliche Abweichungen vom typischen Tätigkeitsumfang des Treuhänders vorliegen (BGH ZInsO 2006, Seite 1159 f).
- AG Essen, 23.03.2010 - 162 IK 43/06
Herabsetzung der Regelvergütung eines Treuhänders im Zusammenhang mit einem …
Eine Herabsetzung der Regelvergütung des Treuhänders von 15 % auf 7, 5 % ist gerechtfertigt, wenn die Dauer des Insolvenzverfahrens kurz, die Anzahl der Gläubiger gering und die Erhöhung der Insolvenzmasse erst durch einen Erbschaftserwerb kurz vor der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erfolgte (LG Chemnitz Beschluss vom 07.07.2008 , Az: 3 T 133/08 nachgehend BGH 9. Zivilsenat, Beschluss vom 11.02.2010, Az: IX ZB 183/08).